Wenn Recht Hilfe nötig hat
Für ver.di-Mitglieder greift der umfassende, kostenlose Rechtsschutz in Arbeits-, Beamtenrechts- und Sozialgerichtsverfahren – wenn es sein muss, bis in die letzte Instanz.
ver.di-Mitglieder können sich auf ein bewährtes Netz gegenseitiger Unterstützung verlassen. Die Beratung und tatkräftige Unterstützung am Arbeitsplatz und ortsnah ist durch die Bezirke und Geschäftstellen organisiert und sichergestellt.
Ein Beispiel: Schon eine einfache Kündigungsklage kostet bei einem Bruttoverdienst von EUR 1.400,00 in der 1. Instanz mehr als EUR 1.000,00 und in der 2. Instanz EUR 1.900,00. Bei höheren Einkommen entstehen höhere Kosten.
Rechtsschutzversicherungen außerhalb der ver.di
Laut Pressemeldungen muss bei Rechtsschutzversicherungen folgendes beachtet werden:
-
Genau lesen, ob im „Kleingedruckten“ Ausnahmen beschrieben sind (dies kann im Zweifelsfall sehr teuer werden).
-
Genau lesen oder erfragen, ob und bei welchem Anlass eine Selbstbeteiligung in welcher Höhe fällig ist, z.B. bei Geltendmachung, Schreiben an Arbeitgeber oder Amt, oder z. B. bei Abmahnung, Zeugnisverfahren, Kündigung, Güteverhandlung, Streitverhandlung, erste und evtl. zweite Instanz, jeweils die Selbstbeteiligung fällig ist.
-
Klären, ob die Beratung ebenfalls durch die Versicherung bezahlt wird oder ob erst ein Streitfall entstanden sein muss. In der Regel ist eine Beratung nicht in den Versicherungsbedingungen eingeschlossen, z. B. bei einem Aufhebungsvertrag, weil keine rechtswidrige Maßnahme vorliegt.
-
Manche Versicherungen &¨berprüfen systematisch ihre Kunden bezüglich der inanspruchnahme
z. B. wer in 5 Jahren drei Schäden hat
oder
wer seit Vertragsbeginn mehr Kosten verursacht als er Prämien gezahlt hat, muss mit Kündigung rechnen
und
wem gekündigt wird, wird evtl. von keinem anderen Versicherer angenommen!
All dies geschieht bei Mitgliedern der ver.di nicht!
Die ver.di berät mit der ersten Beitragszahlung.
Nach 3-monatiger Mitgliedschaft greift der Rechtsschutz
ganz gleich, wie oft man ihn benötigt und
in allen Fragen des Arbeits- und Sozialrechts!
Rechtsschutz kann dem Mitglied bei satzungsgemäßer Beitragsleistung gewährt werden bei:
Streitigkeiten aus gewerkschaftlicher Tätigkeit, aus dem Arbeitsverhältnis, aus der Betriebsverfassung, aus der Mitbestimmung, aus der Sozialversicherung, in Versorgungs- und Sozialhilfesachen, aus dem Einkommenssteuer- und Aufenthaltsrecht, soweit ein Zusammenhang mit dem Arbeitsverhältnis besteht.
-
Ich benötige Rechtsschutz. Was muss ich tun?
Als Mitglied von ver.di setzen Sie sich entweder mit dem/der für Ihren Fachbereich zuständigen Gewerkschaftssekretär/in in Verbindung oder wenden Sie sich an den für Sie zuständigen Bezirk. Dort können Sie den Rechtsschutz beantragen bzw. werden durch den zuständigen Rechtsschutzsekretär beraten.
Nach Beratung und Prüfung der Sachverhalts wird im Falle einer positiven Entscheidung schriftlich Rechtsschutz gewährt. -
Noch kein Mitglied?
Um Leistungen aus dem ver.di-Rechtsschutz nutzen zu können, müssen Sie ver.di-Mitglied sein und mindestens drei Monate satzungsgemäßen Beitrag entrichtet haben.
Also worauf warten? Lassen Sie sich zukünftig in allen Fragen des Arbeits- und Sozialrechts von Deutschlands größter Arbeitsrechtskanzlei vertreten.
Empfehlungen: Rechtsanwaltskanzleien für Arbeitsrecht
-
"wenn das Kind schon in den Brunnen gefallen ist"
KollegInnen, die (noch) nicht bei ver.di (bzw. einer Gewerkschaft) organisiert sind, empfehlen wir, einen Fachanwalt für Arbeitsrecht aufzusuchen. Die nachfolgenden Anwaltskanzleien sind zur ersten Orientierung aufgeführt:
Und hinsichtlich dem Interview „Warum vertreten Sie nur ArbeitnehmerInnen, Herr Huber?“ ist es für die/den Einzelne(n) auch von Vorteil, wenn eine AnwältIn bzw. Anwaltskanzlei schon msg-KollegInnen vertreten hat (beispielsweise die Kanzlei huber.mücke.helm in München).
Kanzlei Dreißiger
Für Arbeitnehmer & Betriebsräte
Rechtsanwältin Irena Dreißiger
Inselstr. 6
10179 Berlin
Fon: 030 / 22 50 54 - 0
Fax: 030 / 22 50 54 - 499
E-Mail: kanzlei@dreissiger.de
Homepage: http://www.dreissiger.deRechtsanwaltskanzlei Thannheiser u. Koll.
Rühmkorffstraße 18
30163 Hannover
Tel.: 0511 / 990 490
Fax: 0511 / 990 4950
E-Mail: Rechtsanwalt@thannheiser.de
Homepage: http://www.thannheiser.deKanzlei Müller-Knapp · Hjort · Wulff Partnerschaft
Kaemmererufer 20
22303 Hamburg
Telefon: 040 - 650 666 90
Telefax: 040 - 650 666 999
E-Mail: kanzlei@arbeitsrechtsanwaelte-hamburg.de
Homepage: http://www.arbeitsrechtsanwaelte-hamburg.deArbeitsrechtskanzlei Hamburg (GbR)
Dammtorwall 7 a
20354 Hamburg
Telefon 040 355371-0
Fax 040 355371-22
E-Mail: buero@arbeitsrechtskanzlei-hh.de
Homepage: http://arbeitsrechtskanzlei-hh.de/Rechtsanwälte Decruppe & Kollegen
- Kanzlei für Arbeitsrecht -
Büro Köln:
Venloer Str. 44
50672 Köln
Telefon: 0221 - 56 96 160
Fax: 0221 - 56 96 166
Büro Bergheim:
Lechenicher Str. 23
50126 Bergheim
Telefon: 02271 - 67 08 27
Fax: 02271 - 67 70 33
E-Mail: ra.decruppe@t-online.de
Homepage: http://www.ra-decruppe.deRechtsanwälte
Uhlenbruch, Vormbaum-Heinemann und Schabram
Fachanwälte für Arbeitsrecht
Venloer Str. 44
50672 Köln
Telefon 0221 /23 45 19
Telefax 0221 / 23 45 10
E-Mail: Info@Rechtsanwaelte-Uhlenbruch.de
Homepage: http://www.rechtsanwaelte-uhlenbruch.deKanzlei Domernicht v. Bredow Wölke
Christoph Domernicht
Bismarckstr. 34
50672 Köln
Telefon: 0221 - 28304 - 0
Telefax: 0221 - 28304 - 16
E-Mail: kanzlei@dvbw-legal.de
Internet: http://www.dvbw-legal.deKanzlei Könemann
Lise-Meitner-Straße 2
21337 Lüneburg
Telefon: 04131 - 400 400
Telefax: 04131 - 400 40-99
E-Mail: info@kanzlei-koenemann.de
Homepage: http://www.kanzlei-koenemann.dekanzlei huber.mücke.helm
Schwanthalerstraße 73
80336 München
Tel: 089 / 517 016 60
Fax: 089 / 517 016 61
E-Mail: kanzlei@kanzlei-hmh.de
Homepage: http://www.kanzlei-hmh.de/Bell & Fuchs
Anwältinnen im Arbeitsrecht
Kidlerstraße 22
81371 München
Tel: +49 (0) 89 3 81 64 00 10
Fax: +49 (0) 89 3 81 64 00 11
E-Mail:zentrale@anwaeltinnen-arbeitsrecht.de
Web: www.anwaeltinnen-arbeitsrecht.deRAin Sarah Moussavi-Winteler
Südliche Auffahrtsallee 73
80639 München
Tel: 089/10119531
Fax: 089/10119291
E-Mail: info@amw-recht.de
Internet: ./.Seebacher.Fleischmann.Müller
Kanzlei für Arbeitsrecht
Seidlstraße 30
80335 München
Tel: 089-230 005-0
Fax: 089-230 005-11
E-Mail: kanzlei@sfm-arbeitsrecht.de
Homepage: http://www.sfm-arbeitsrecht.deDr. Huber - Dr. Olsen
Kanzlei für Arbeitsrecht
Sonnenstraße 32
Sendlinger-Tor-Platz
80331München
Telefon: 089-21548940
Telefax: 089-215489499
E-Mail: kanzlei@huber-olsen.de
Web: www.rechtsanwalt-arbeitsrechtmuenchen.de; www.huber-olsen.deDr. Knut Müller
Rechtsanwälte - Kanzlei für Arbeitsrecht
Wolfratshauser Straße 50
81379 München
Telefon. +49 (0)89 . 24 21 66-0
Telefax. +49 (0)89 . 24 21 66-10
E-Mail: buero@dkm-rechtsanwaelte.de
Internet: www.dkm-rechtsanwaelte.deAfA Arbeitsrecht für Arbeitnehmer
Fachanwälte für Arbeitsrecht Nürnberg
Pirckheimerstraße 68
90408 Nürnberg
Tel: (0911) 37 66 77 – 88
Fax: (0911) 37 66 77 – 89
Büro Frankfurt
Schumannstraße 27
60325 Frankfurt
Tel: 069 / 9028723113
Fax: 069 / 35 35 00 31
E-Mail: kanzlei@afa-anwalt.de
Homepage: https://www.afa-anwalt.deRechtsanwaltskanzlei
Nils Pütz
Dechbettenerstraße 36
93049 Regensburg
Vertretung auch in München
und anderen bayerischen Orten
Tel: 0941-63083-0
Fax: 0941-63083-11
E-Mail: puetz@kanzlei-puetz.de
Homepage: http://kanzlei-puetz.deRechtsanwälte Dr. Rockinger – Riechers – Schloder Partnergesellschaft
RA Fabian Riechers
Margaretenstr. 15
93047 Regensburg
Telefon: +49-(0)941-78869-0
Telefax: +49-(0)941-78869-22
eMail: kontakt@ra-partner-br.de
Homepage: http://www.ra-partner-br.deEinen Fachanwalt für Arbeitsrecht kann man deutschlandweit auch über folgende Seite finden:
-